Spendeninfo | Bargeldanweisung

Wie funktioniert die automatische steuerliche Berücksichtigung
 Ihrer Geld Spende ab 1. Jänner 2017?

 

Die Spendenabsetzbarkeit
wurde mit 1. Jänner 2017 neu geregelt.

Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen
ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet
und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmerinnen/Arbeitnehmer)Veranlagung
für das Jahr 2017 übernommen.

 

Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch
in Ihrer Veranlagung berücksichtigt
und sind somit steuerlich absetzbar,
wenn Sie der Spendenorganisation
Ihren Vor- und Zunamen 
sowie Ihr Geburtsdatum 
bekannt geben.

 

Wichtig dabei ist,
dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben
und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens
mit jener im Meldezettel übereinstimmt.


Dazu gibt es spezielle Zahlungsanweisungen (Erlagscheine):

Sie können aber auch jede herkömmliche Zahlungsanweisung
(Erlagschein) verwenden, indem Sie
Ihren korrekten Vor- und Zunamen
sowie Ihr Geburtsdatum
im "Verwendungszweck" angeben.

 

Beachten Sie bitte, dass diese Informationen
nur übermittelt werden,
wenn das Feld "Zahlungsreferenz"
nicht ausgefüllt ist.

 

Das heißt, Sie brauchen Ihre
Spendenzahlungsanweisung (Spendenerlagschein)
nicht mehr aufzuheben und sich nicht mehr
um die Eintragung Ihrer Spenden in Ihre

 (Arbeitnehmer/innen)Veranlagung
zu kümmern,
wenn Sie Ihre Spende steuerlich absetzen möchten.

 


Kontodaten Spenden Konto

lautend auf
Spendenkonto | Aktivsteirer/SteirerAktiv

Sparkasse Ehrenhausen/Weinstrasse 

IBAN: AT51 2081 5000 2834 7953

BIC: STSPAT2GXXX

Bitte immer Verwendungszweck angeben!



 

Die am häufigsten gestellten Fragen zur Spendenabsetzbarkeit
ab 1. Jänner 2017

haben wir für Sie im Folder "Spendenabsetzbarkeit

ab 1. Jänner 2017

- einfach automatisch" zusammengestellt,

 

den Sie hier gratis downloaden können.

Alle Infos hierzu wurden in einem Video 
des BMfF zusammengefasst.